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Gut zu wissen – firmenfinanzierte Zusagen können über die DUK noch kurz vor Jahresende auf den Weg gebracht werden

Alles schon erlebt: das Geschäftsjahr ist sehr gut gelaufen und deswegen soll zum Jahresende noch „mal eben schnell“ eine Zusage über die DUK eingerichtet werden mit dem Ziel, den Aufwand steuerlich noch im laufenden Jahr geltend machen zu können.
Oder schlimmer noch: Man glaubt, dass es jetzt zu spät sei, um eine Versorgungszusage noch in diesem Jahr zu erteilen und macht es deswegen nicht.

Firmenfinanzierte Versorgungszusagen dürfen arbeitsrechtlich auch noch bis Ende Dezember rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres erteilt werden.
Und auch die zur Ausfinanzierung der Zusage bestimmte Rückdeckungsversicherung darf – sofern das Versicherungsunternehmen es zulässt – rückwirkend zum 1. Januar begründet werden.

Doch nicht selten ist die Zeit so knapp, dass der Versicherer die Police nicht mehr im alten Jahr auszustellt.
Normalerweise ist damit die Umsetzung im laufenden Jahr schwierig, aber bei Zusagen über die DUK ist das kein Problem, denn:
Alle für 2024 relevanten Beiträge zur Ausfinanzierung der Zusagen können vorab auf das Vereinskonto der DUK überwiesen werden.

Wer also die Beiträge zur Ausfinanzierung der Versorgungszusage vollständig und noch vor dem Jahreswechsel auf das Vereinskonto der Deutschen Unterstützungskasse überweist, ist auf der sicheren Seite und kann von der rückwirkenden Wirkung steuerlich in vollem Umfang profitieren.
Die Abzugsfähigkeit ist auf diese Weise für das alte Jahr gewährleistet, ohne dass aufwendige Rechnungsabgrenzungspositionen eingerichtet und Rückstellungen gebildet werden müssen.

Deutsche Unterstützungskasse e.V.
IBAN: DE89 2105 0000 1001 3646 60, Hamburg Commercial Bank

Bitte in diesen Fällen im Begleit-Text zur Überweisung die Versorgungsanwärterin bzw. den Versorgungsanwärter sowie das Trägerunternehmen nennen. Dann können wir die Gelder zuordnen und diese nach Policenerstellung an die Versicherer weiterleiten.

Bei Fragen oder bei Wünschen zu kurzfristig einzurichtenden Zusagen über die DUK steht Ihnen bzw. Euch Andreas Olm unter a.olm@deutsche-ukasse.de oder 040-696 355 511 gern zur Verfügung – wir freuen uns auf den Austausch!


  1. Bei Zusagen an Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer daran erinnern, dass für die Einrichtung der Versorgungszusage ein Gesellschafterbeschluss erzeugt wird, Stichwort: „steuerliche Anerkennung der Aufwendungen“.
  2. Das eine oder andere Versicherungsunternehmen berechnet inzwischen bei rückwirkender Policierung Verzugszinsen. Bitte hierzu beim jeweiligen Versicherungsunternehmen nachfragen.