DUK und InterRisk kooperieren in einem Spezialsegment der bAV:
In der liquiditätsschonenden Auslagerung von Pensionsverpflichtungen – dem Durchführungswegewechsel
Die Deutsche Unterstützungskasse e.V. (DUK) und die InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group haben eine Kooperation in einem Spezialgebiet der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – dem sogenanten „Durchführungswegewechsel“ vereinbart. DUK und InterRisk bieten dabei Unternehmen ihre Dienstleistung bei der Überführung von Pensionszusagen auf die Unterstützungskasse an. Die DUK bringt ihre webbasierte Abwicklungsplattform für Unterstützungskassenzusagen in die Partnerschaft ein. Die InterRisk stellt spezielle, für die Umsetzung dieses Konzeptes benötigte, Rückdeckungstarife zur Verfügung. Das gemeinsam erarbeitete Konzept basiert darauf, dass die Versicherungsbeiträge in der Anwartschaftsphase mithilfe von erzielten Überschüssen gesenkt werden können.
Pensionsverpflichtungen auszulagern, wird für Unternehmen immer interessanter. Da Pensionszusagen unter Umständen einen erheblichen Posten in der Bilanz eines Unternehmens ausmachen, stellen sie bei Unternehmensveräußerungen oder Nachfolgeregelungen regelmäßig ein Hemmnis dar. Potenzielle Käufer haben wenig Interesse daran, Versorgungsleistungen über einen langen Zeitraum zu zahlen und für ausreichend Deckungsvermögen sorgen zu müssen. Eine unzureichende Rückdeckung kann vermieden werden, wenn Pensionsverpflichtungen ausgelagert werden.
Zusätzlichen Druck erfahren Unternehmen durch die Zinsentwicklung der letzten Jahre, die sich auch durch die aktuelle Entwicklung nicht entschärft: Rückstellungen für Leistungen, die Mitarbeitenden und GmbH-Geschäftsführern zugesagt wurden, werden seit der Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes im Jahr 2009 in der Handelsbilanz mit anderen Rechnungsgrundlagen bewertet als in der Steuerbilanz. Die unterschiedlichen Berechnungsansätze führen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Die Folge: In der Handelsbilanz explodierten die Pensionsrückstellungen nahezu. Die Differenz zwischen der zulässigen Pensionsrückstellung nach Handelsrecht bzw. Steuerrecht stieg von Jahr zu Jahr. Steigende Rückstellungen beeinträchtigen somit unter Umständen Liquidität und Eigenkapitalquote der Unternehmen und schmälern den Unternehmensgewinn und damit auch die Tantiemenansprüche von GmbH-Geschäftsführern.
Kurz und knapp:
- Konzept: Kompletter Wechsel von Pensionszusage auf DUK
- Über DUK wird eine Zusage erteilt, die der bisherigen Pensionszusage inhalts- und wertgleich entspricht
- Wertgleichheit wird durch Ausgestaltung der Rückdeckungsversicherung erzeugt
- Es wird exakt die Leistung garantiert, die das Unternehmen auch schuldet
- Effekt: sofortige Bereinigung von Steuer- und Handelbilanz
- Ebenfalls: Erhöhung der Gewinnausschüttung/Dividende/Tantieme
- Und: Ausfinanzierung zu 100% steuerwirksam durch laufende Beiträge
Ein Lösungsmodell stellt die neue Kooperation von DUK und InterRisk dar:
Unternehmen können ihre Pensionszusagen auf die DUK überführen. Bei der Ausgestaltung der Rückdeckungsversicherung durch die InterRisk wird dabei genau die Leistung garantiert, die das Unternehmen den Mitarbeitenden schuldet.
Das Besondere:
Die Ausfinanzierung über laufende Beiträge kann zu einhundert Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Die Beiträge sinken kontinuierlich in der Höhe, in der der InterRisk-Tarif Überschüsse erwirtschaftet. Nach der Übertragung müssen keine Pensionsrückstellungen mehr gebildet werden. Außerdem entfällt die Ausschüttungssperre, sodass der Unternehmensgewinn wieder deutlich höher ausfallen kann.
„Die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse eignet sich sehr gut für eine verlässliche Ausgestaltung von Versorgungszusagen kompletter Belegschaften und GmbH-Geschäftsführer. Die Unternehmensbilanz bleibt zukünftig unberührt, da die Finanzierung mittelbar über die DUK erfolgt. „Ich freue mich sehr über die Kooperation mit der InterRisk, die mit geeigneten Tarifen unser Konzept und den Durchführungswegwechsel zur Unterstützungskasse möglich gemacht hat“,
sagt Christian Willms, Vorstand der Deutschen Unterstützungskasse.
„Mit der DUK haben wir einen Partner mit einer hohen fachlichen Expertise in der bAV gewonnen. Gepaart mit unserem Know-how in der Absicherung biometrischer Risiken können wir auch in anderen Bereichen für Unternehmen interessante Lösungen am Markt anbieten“,
ergänzt Marcus Stephan, Vorstand der InterRisk Lebensversicherungs-AG.
Weiterbildung
Hinweis für Vermittlerinnen und Vermittler: Zu diesem Thema bieten wir Webinare mit anrechenbarer Bildungszeit an. Weitere Informationen und Termine hier.
Über die InterRisk
Die InterRisk gehört zur Vienna Insurance Group. Sie ist der führende Versicherungsspezialist in Österreich sowie Zentral- und Osteuropa. Rund 50 Gesellschaften in 30 Ländern bilden einen Konzern mit langer Tradition, starken Marken und hoher Kundennähe. Die VIG baut auf bald 200 Jahre Erfahrung im Versicherungsgeschäft. Mit mehr als 25.000 MitarbeiterInnen ist die Vienna Insurance Group klarer Marktführer in ihren Märkten Österreich und CEE und damit hervorragend positioniert, die langfristigen Wachstumschancen einer Region mit 180 Millionen Menschen zu nutzen. Die börsennotierte Vienna Insurance Group ist das bestgeratete Unternehmen des Leitindex ATX der Wiener Börse; die Aktie notiert auch an der Prager Börse.
Die Angebotspalette der InterRisk umfasst Lebens-, Unfall-, Sach- und Haftpflichtversicherungen für Privatkunden. Rund 130 MitarbeiterInnen betreuen ein Beitragsvolumen von über 240 Mio. €. Als reiner Maklerversicherer arbeitet die InterRisk derzeit mit rund 10.000 Vertriebspartnern zusammen.