
Kommunale Entgeltumwandlung mit der DUK
Darum Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst über DUK
- Konsequente Nutzung staatlicher Förderrahmen: Über die DUK können Mitarbeitende – anders als in der Direktversicherung und ohne, dass es zu Kollisionen mit der ZVK-Versorgung kommt – stets bis zu 4% der Renten- BBG sozialabgabenfrei und unbegrenzt lohnsteuerfrei Entgelt umwandeln.
- Extra-Rente ohne Extra-Kosten: Aus der Sozialversicherungseinsparung können kommunale Arbeitgeber für Mitarbeitende eine zusätzliche Betriebsrente finanzieren, ohne zusätzliche Kosten tragen zu müssen.
- Personalbindung und -gewinnung: „Extra-Rente“ ermöglicht kostenneutrale Verbesserung der Vergütungsattraktivität des kommunalen Arbeitgebers.
- Tarifvertragliche Vorsorge: Die DUK greift auf einen öffentlich-rechtlichen Versicherer aus der S-Finanzgruppe im Rahmen des Durchführungsweges U-Kasse zurück.
- Kostenneutrale Durchführung: Die Versorgung über die DUK erfolgt für Arbeitgeber im kommunalen öffentlichen Dienst ohne zusätzliche Kosten, was das Prinzip „Extra-Rente ohne Extra-Kosten“ unterstreicht.
Kooperation zwischen der DUK und einem öffentlichen Versicherungspartner steigert die Attraktivität der Entgeltumwandlung im kommunalen öffentlichen Dienst
Ausgangslage:
Seit der Einführung des Punktesystems in den Zusatzversorgungssystemen (ZVK- bzw. VBL-Pflichtversicherung) im Jahr 2002 ist der Versorgungsgrad im Rentenalter für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst spürbar gesunken.
Die Tarifparteien reagierten 2003 und ratifizierten den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Mitarbeitende im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA).
Ziel und Zweck des TV-EUmw/VKA:
Mit Hilfe der Entgeltumwandlung soll eine Betriebsrente finanziert und für die Tarifbeschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst ein Beitrag zur Schließung entstandener Versorgungslücken geleistet werden.
Wertvolle Vergütungseffekte:
Geförderte und bezuschusste Entgeltumwandlung kann eine personalbindende und personalgewinnende Wirkung entfalten – und das ohne zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber.
Dies ist besonders relevant, da öffentliche Arbeitgeber – ebenso wie Unternehmen der Privatwirtschaft – zunehmend Probleme haben, ihren Personalbedarf zu decken, und über eine entgeltumwandlungsbasierte betriebliche Altersversorgung die Vergütungsattraktivität des öffentlichen Dienstes gesteigert werden kann.
Vorteil DUK – der Durchführungsweg macht den Unterschied!
Unsere Lösung:
Hierfür haben wir im Jahr 2021 eine Kooperation mit einem öffentlich-rechtlichen Versicherungspartner aus der S-Finanzgruppe begründet.
Denn: Über die DUK können Tarifbeschäftigte – anders als in der Direktversicherung und ohne, dass es zu Kollisionen mit der ZVK-Versorgung kommt – stets bis zu 4% der Renten- BBG sozialabgabenfrei und unbegrenzt lohnsteuerfrei Entgelt umwandeln.
Ziel der Kooperation ist es, gemeinsam im Durchführungsweg der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse Arbeitgebern des kommunalen öffentlichen Dienstes eine optimale Lösung zur Entgeltumwandlung anzubieten, die den Tarifbeschäftigen eine konsequente und bedingungsfreie Nutzung der staatlichen Förderrahmen ermöglicht.
Zusammengefasst: Über diese Kooperation wird kommunalen Arbeitgebern ermöglicht,
- Tarifbeschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst eine Vorsorgelösung anzubieten, bei der bis zu 322 Euro pro Monat (Stand 2025) sozialversicherungsfrei und unbegrenzt lohnsteuerfrei in die Entgeltumwandlung investiert werden können,
- eine zusätzliche Betriebsrente kostenneutral zu finanzieren und
- über attraktive Vorsorgebausteine die Personalbindung und -gewinnung zu verbessern.