Das firmenfinanzierte Baustein-Konzept zur Personalbindung
Kurz und knapp:
- Von Beginn an stehen die finanziellen Mittel zur Ausfinanzierung der Zusage vollständig zur Verfügung – unabhängig von der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens.
- Jeder vom Unternehmen zugesagte Baustein ist bereits bei Erteilung vollständig ausfinanziert
- Die zugesagte Betriebsrente steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unabhängig von deren beruflichen Werdegang in voller Höhe zu – optimale Bindungswirkung für das Personalmanagement.
- Die Höhe der Zusage entspricht mindestens den Garantie-Werten der Rückdeckungsversicherung.
- Wann immer es die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zulässt, können weitere Betriebsrenten-Bausteine zugesagt werden.
- Kombination mit Treuhandkonto rundet das Konzept ab, Stichwort: Betriebsausgabe.
So kann firmenfinanzierte Betriebsrente ein intelligentes Investment in die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen sein
Situation: Seit einigen Jahren übersteigt die Nachfrage nach Arbeitskräften in vielen Branchen deutlich das Angebot. Und zwar völlig unabhängig davon, ob es um die Besetzung einer Position auf sachbearbeitender, gruppenleitender und abteilungsleitender Ebene oder die Position einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers oder eines Vorstandsmitglieds handelt.
Viele Studien und Umfragen belegen es, den weitaus besten Effekt für Personalbindung und Personalgewinnung erzielt eine firmenfinanzierte Betriebsrentenzusage.
Als Reaktion darauf finanzieren immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt eine Betriebsrente, um sie an das Unternehmen zu binden bzw. als Instrument zur Personalgewinnung. Das Unternehmen sagt dabei bestimmte Beträge zur Ausfinanzierung der Versorgungszusage zu und überführt diese in einen der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (in der Regel in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, BetrAVG).
Optimale Wirkung über Deutsche Unterstützungskasse
Die optimale Wirkung zur Personalbindung oder Personalgewinnung entfaltet die firmenfinanzierte Betriebsrente dann, wenn sie – wie bei der Deutschen Unterstützungskasse – über den Durchführungsweg der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse durchgeführt wird.
- Vorteil 1: so behalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Potentiale der Direktversicherung für eine eigene Entgeltumwandlung. Wird die Betriebsrente stattdessen über die Direktversicherung finanziert, reduziert jeder Euro, den das Unternehmen zahlt, den Spielraum der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Folge: die Bindungswirkung ist deutlich reduziert.
- Vorteil 2: der Einsatz der Deutschen Unterstützungskasse (DUK) ist für das Unternehmen bilanzneutral.
ABER: Langfristige Verpflichtung wirkt auf manche Unternehmen abschreckend
Trotz der Vorteilhaftigkeit der firmenfinanzierten Betriebsrente als Personalbindungsinstrument scheuen sich manche Unternehmen eine Betriebsrentenzusage zu erteilen. Denn mit der Erteilung einer firmenfinanzierten Versorgungszusage verpflichtet sich das Unternehmen verbindlich den zugesagten Betrag während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters aufzuwenden – auch in Jahren, in denen die Gewinnsituation nicht so rosig aussieht.
Die DUK:FirmenRente löst dieses Dilemma – das Baustein-Prinzip
Mit Hilfe der DUK:FirmenRente kann die Personalbindungswirkung einer firmenfinanzierten Zusage über die Deutsche Unterstützungskasse genutzt werden, ohne dass die zukünftige finanzielle Verpflichtung zur Belastung wird, weil jeder vom Unternehmen zugesagte Baustein ist bereits bei Erteilung vollständig ausfinanziert ist.
Effekt: die firmenfinanzierte Betriebsrente kann ihre Personalbindungswirkung voll entfalten, ohne dass zukünftige finanzielle Verpflichtungen im Unternehmen zu einer Belastung führen!
Schritt 1:
Das Unternehmen definiert den Betrag, der in diesem Jahr zur Ausfinanzierung einer Versorgungszusage zur Verfügung steht und zahlt diesen komplett auf ein Treuhandkonto des IWV Pensions Trust e.V. ein.
Schritt 2:
Mit Hilfe der von der DUK entwickelten Versorgungszusage wird vereinbart, dass die DUK von diesem Konto gleichmäßig verteilt auf die Jahre bis zum Rentenbeginn Gelder zur Ausfinanzierung der Zusage einzieht und in die hierfür abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen überführt – unabhängig davon, ob die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter noch bei dem Unternehmen tätig ist oder nicht.
Schritt 3:
Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält eine Zusage in Höhe der garantierten Werte der Rückdeckungsversicherung, die zur Ausfinanzierung ausgewählt wurde. Weitere Wertentwicklungen und Überschüsse in der Rückdeckungsversicherung erhöhen die Betriebsrentenzusage.
Ergebnis: Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält den ersten Baustein einer vom Unternehmen finanzierten Betriebsrente, deren Höhe unabhängig von dem weiteren beruflichen Werdegang bereits heute fest steht – ein attraktiver Gedanke.
Und auch dem Unternehmen fällt es leichter die Bindungswirkung der betrieblichen Altersversorgung für das Personalmanagement zu nutzen, weil bei Zusageerteilung bereits sämtliche Gelder zur Ausfinanzierung der Zusage zur Verfügung stehen – zukünftige wirtschaftliche Engpässe haben keinen Einfluss auf die Finanzierung der Zusage.
Und sobald die Idee der DUK:FirmenRente einmal zur Umsetzung kommt, kann das Unternehmen zukünftig je nach wirtschaftlicher Lage jederzeit weitere Zusagen für Betriebsrenten-Bausteine erteilen.
Dabei kann sowohl die bestehende Zusage erhöht als auch eine weitere hinzugefügt werden, denn das DUK:PortfolioKonzept macht auch bei der DUK:FirmenRente den Unterschied …
Auch noch wichtig: das Treuhandkonto zur DUK:FirmenRente
Das DUK:FirmenRenten Konzept kann kombiniert werden mit einem Guppentreuhandmodell der IWV Institut für Wirtschaftsmathematik und betriebliche Versorgungssysteme GmbH (iwv-institut.de), über das der Treuhänder im Namen des Unternehmens die Dotierung der Zusage übernimmt.
Nach Beitritt zur Gruppentreuhand zahlt das Unternehmen die Summe der bis zum Rentenbeginn zu leistenden Beiträge auf das Treuhandkonto ein und von dort aus wird die Zusage ausfinanziert. So werden die Gelder von Beginn an außerhalb des Trägerunternehmens geführt, sind insolvenzgeschützt und können als Betriebsausgabe bewertet werden.
Gern stellen wir Ihnen die Funktions- und Vorgehensweise des Treuhandkontos vor – bitte wenden Sie sich hierzu an Herrn Andreas Olm unter a.olm@deutsche-ukasse.de oder 040-696 355 511 – wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!