

Thesaurierte Gewinne können steuerbegleitet Betriebsrenten-Baustein werden
Kurz und knapp:
- Betriebsvermögen, das weder mittel- noch langfristig für den Geschäftsbetrieb benötigt wird, wird als bAV-Baustein in die Sphäre der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters überführt.
- Durch die Verteilung der Dotierungen bis zum Rentenbeginn, bleiben die jährlichen Dotierungen in aller Regel angemessen hoch.
- Der zugesagte Baustein der Betriebsrente steht der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter unabhängig vom weiteren beruflichen Werdegang zu Verfügung.
- Die Höhe der Zusage entspricht mindestens den Garantie-Werten der Rückdeckungsversicherung.
- Wann immer es die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zulässt, können weitere Betriebsrenten-Bausteine zugesagt werden.
- Besonders interessant für Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer.
Konzept, Funktionsweise, Vorteile und eine steuerliche Betrachtung zum FirmenRenten-Konzept haben wir für Sie auf einem 2-seitigen Info-Blatt zusammengefasst.
Situation:
Unternehmensgewinne werden häufig „thesaurierend“ in den Firmen belassen, sammeln sich dort über die Jahre an und sind irgendwann „versteuertes Betriebsvermögen“.
Und: Bei einigen Unternehmen wird nicht das gesamte Betriebsvermögen für den Geschäftsbetrieb benötigt.
Herausforderung:
Wie kann der Teil des Betriebsvermögens, der weder mittel- noch langfristig für den Geschäftsbetrieb benötigt wird, mit Hilfe einer firmenfinanzierten Zusage über die DUK in die Sphäre der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters überführt werden – und zwar:
- vollständig in einer Summe,
- als steuerlich anerkannte Betriebsausgabe und
- komplett in einem Bilanzjahr.
Und wie kann darüber hinaus sicher gestellt sein, dass auch hohe Beträge aus dem Betriebsvermögen in eine Zusage überführt werden können und gleichzeitig die steuerlichen Anforderungen in Bezug auf die Angemessenheit der Zusage gewahrt bleiben?
Diese Frage ist besonders wichtig für Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer.
Die DUK:FirmenRente löst dieses Dilemma – das Baustein-Prinzip
Um den steuerlichen Anforderungen an eine Unterstützungskassenzusagen entsprechen zu können, wird der Betrag, der durch zur Ausfinanzierung aufgewendet werden soll, gleichmäßig mit Hilfe der von uns entwickelten Versorgungszusage auf die Jahre bis zum Rentenbeginn verteilt.
Nebeneffekt: Durch die Verteilung der Dotierungen bis zum Rentenbeginn, bleiben die jährlichen Dotierungen in aller Regel angemessen hoch, sofern auch die zugesagte Betriebsrente als angemessen hoch angesehen werden darf (Stichwort: „75 Prozent“).
Und davon profitieren in besonderem Maße Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer.
Selbstverständlich sind bei bei Zusagen an diesen Personenkreis darüber hinaus auch weiterhin die steuerlichen Anforderungen an die Erdienbarkeit einzuhalten, Stichwort: „10 Jahre“.
Schritt 1:
Das Unternehmen definiert den Betrag, der die Versorgungszusage bis zum Rentenbeginn ausfinanzieren soll (der „übrig ist“, z.B. thesaurierte Gewinne), und verpflichtet sich diesen – verteilt auf die Jahre bis zum Rentenbeginn – zu dotieren (s. Versorgungszusage ) .
Gleichzeitig wird die RDV bestimmt, die zur Ausfinanzierung genutzt werden soll.
Schritt 2:
Dieser Betrag wird komplett auf ein Treuhandkonto des IWV Pensions Trust e. V. gezahlt und ist in voller Höhe als Betriebsausgabe anzusehen [oder wird alternativ auf ein gesondertes und verpfändetes Firmenkonto eingezahlt].
Schritt3:
Von diesem Konto fließen die Beiträge zur Ausfinanzierung der Zusage ab – unabhängig davon, ob die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter noch bei dem Unternehmen tätig ist oder nicht.
Schritt 4:
Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält eine firmenfinanzierte Zusage in Höhe der garantierten Werte der Rückdeckungsversicherung, die zur Ausfinanzierung ausgewählt wurde.
UND: Sämtliche Wertentwicklungen und Überschüsse in der RDV erhöhen die Betriebsrentenzusage bei Fälligkeit.
Ergebnis: Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält den ersten Baustein einer vom Unternehmen finanzierten Betriebsrente, deren Höhe unabhängig von dem weiteren beruflichen Werdegang bereits heute fest steht – ein attraktiver Gedanke.
Und sobald die Idee der DUK:FirmenRente einmal zur Umsetzung kommt, kann das Unternehmen zukünftig je nach wirtschaftlicher Lage jederzeit weitere Zusagen für Betriebsrenten-Bausteine erteilen.
Dabei kann sowohl die bestehende Zusage erhöht als auch eine weitere hinzugefügt werden, denn das DUK:PortfolioKonzept macht auch bei der DUK:FirmenRente den Unterschied …
Auch noch wichtig: das Treuhandkonto zur DUK:FirmenRente
Das DUK:FirmenRenten Konzept kann kombiniert werden mit einem Guppentreuhandmodell der IWV Institut für Wirtschaftsmathematik und betriebliche Versorgungssysteme GmbH (iwv-institut.de), über das der Treuhänder im Namen des Unternehmens die Dotierung der Zusage übernimmt.
Nach Beitritt zum Gruppentreuhandmodell zahlt das Unternehmen die Summe der bis zum Rentenbeginn zu leistenden Beiträge auf das Treuhandkonto ein und von dort aus wird die Zusage ausfinanziert. So werden die Gelder von Beginn an außerhalb des Trägerunternehmens geführt, sind insolvenzgeschützt und können als Betriebsausgabe bewertet werden.
Gern stellen wir Ihnen die Funktions- und Vorgehensweise des Treuhandkontos vor – bitte wenden Sie sich hierzu an Herrn Andreas Olm unter a.olm@deutsche-ukasse.de oder 040-696 355 511 – wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Weitere Zielgruppen/Einsatzbereiche für die DUK:FirmenRente:
Neben der Zielgruppe der Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer eignet sich die DUK:FirmenRente ebenfalls hervorragend für
- „Nachholen“ in der Vergangenheit versäumter Dotierungen .
- „Handgeld“/ „Willkommensprämie“ als Betriebsrenten-Baustein
- Profisportler, am Karriere-Beginn
- Firmenfinanzierte Bausteine zur Personalbindung und –gewinnung für Firmen, „die sich nicht trauen“ eine Zusage über die DUK dauerhaft und verbindlich auch für „schlechte Zeiten“ zu erteilen.