Einschluss Berufsunfähigkeits-Bausteine bei Allianz-Tarifen
mit „Eigen-Erklärung“ möglich!
Bei Zusagen, die mit Tarifen aus dem Hause Allianz rückgedeckt werden, kann ein stark vereinfachter Beantragungsprozess für die Bausteine „Berufsunfähigkeitsrente“ und „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ genutzt werden.
Hier die wesentlichen Rahmendaten:
- Die Sonder-Aktion läuft bis zum 31. Dezember 2022*
- Bei Abschluss einer Rückdeckungsversicherung aus dem Hause Allianz gelten folgende Grenzen für die einzuschließenden Bausteine:
- maximal 1.000 Euro monatlich garantierte Berufsunfähigkeitsrente und/oder
- Beitragsbefreiungsbausteine bis 7.000 Euro Jahresbeitrag der Rückdeckungsversicherung.
- Es ist lediglich diese Erklärung von der Versorgungsanwärterin bzw. von dem Versorgungsanwärter einzureichen, in der folgende drei Fragen zu beantworten sind
- „Sind Sie derzeit arbeitsunfähig?“
- „Haben Sie derzeit oder hatten Sie in den letzten 24 Monaten vor dem Datum Ihrer Unterschrift mindestens eineKrankheit oder Verletzung, wegen der Sie insgesamt länger als 6 Wochen ärztlich oder therapeutisch (Heilpraktiker, Psychologen, Physio-, Psychotherapeuten) in Behandlung waren oder voraussichtlich sein werden?
Unter Behandlung verstehen wir auch Nachsorgen bei Krebs- und Tumorerkrankungen und die Einnahme verschreibungspflichtiger Medikamente außer Verhütungsmittel.„ - „Wurde bei Ihnen jemals eine Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, ein Grad der Behinderung (GdB), ein Gradder Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder ein Pflegegrad anerkannt oder haben Sie in den letzten 24 Monaten vor dem Datum Ihrer Unterschrift einen Antrag gestellt?“
- Das Eintrittsalter der der Versorgungsanwärterin bzw. des Versorgungsanwärters darf maximal 50 Jahre betragen (bei Einschluss des Bausteins Beitragsbefreiung gibt es keine Begrenzung des Höchsteintrittsalters).
Kurz und knapp:
Vereinfachtes Annahmeverfahren für
- BU-Rente bis 1.000 Euro im Monat
- BU-Befreiung bis 7.000 Euro Jahresbeitrag
Drei Fragen, keine Gesundheitsprüfung!
Eine weitere Gesundheitsprüfung findet bei Beantragung der Rückdeckungsversicherung nicht statt.
Wir glauben, dass wir Ihnen mit dieser Aktion für Zusagen über die DUK, bei denen das Thema „Berufsunfähigkeitszusatzversicherung“ eine Rolle spielen soll, eine unbürokratische Lösung bieten können und stehen Ihnen selbstverständlich gern für Fragen und Wünsche zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich hierzu herzlich gern an Herrn Andreas Olm unter a.olm@deutsche-ukasse.de oder 040-696 355 511 – wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
*Antragseinreichung ist bis 31.12.2022 möglich; spätestens mit dem technischen Beginn 01.01.2023.