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­Zeitwertkontenguthaben von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern in Betriebsrente überführen

Da wir gerade eine Informationskampagne zum Thema “DUK:TantiemenModell” fahren, möchten wir in diesem Zusammenhang auch über einen speziellen Beratungs- und Vertriebsansatz informieren, bei dem unser Tantiemen-Modell helfen kann, das Guthaben in brachliegenden Zeitwertkonten für Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer in eine Zusage über die DUK zu tauschen und die Bilanz zu bereinigen.

Situation: Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ (kurz: Flexi II) im Januar 2009 sind Einzahlungen auf Zeitwertkonten für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer steuerlich nicht mehr begleitet. Zusätzlich sind im Rahmen einer Überführung in eine betriebliche Altersversorgung Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Folge: Bei den allermeisten Zeitwertkontenmodellen für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer wurde ab diesem Datum die Einzahlung eingestellt und sie liegen seitdem „brach“.

Und wenn das nicht schon ärgerlich genug wäre – die Existenz eines Zeitwertkontos führt auch stets zu einer Bilanzberührung in Form von Rückstellungen für Sozialversicherungsbeiträge (Stichwort: „SV-Luft“), die das Unternehmen schuldet., z.B. bei Auszahlungen im Rahmen sogenannter „Sabbaticals“ oder bei Vorruhestandsregelungen.

Was also tun mit den brachliegenden Zeitwertkontenmodellen?

Unser Lösungsvorschlag: Verwenden Sie das Guthaben aus dem Zeitwertkonto zur Finanzierung einer bAV-Zusage über die Deutsche Unterstützungskasse.

Umwandlungsoption vor Rentenbeginn:

Mit Hilfe des DUK:TantiemenModells – die Vorgehensweise:

  1. Die GmbH beschließt eine „zweckfremde Verwendung“ des Zeitwertkontoguthabens.
  2. Das hat zur Folge, dass das Guthaben nach Beschlussfassung in Form einer Gehalts-Sonderzahlung an die Geschäftsführerin bzw. den Geschäftsführer auszuzahlen ist.
  3. Die Sonderzahlung wird mit Hilfe des Tantiemenmodells in eine Betriebsrentenzusage umgewandelt. 

Ergebnis: das Guthaben wird zur Finanzierung einer beitragsorientierten Leistungszusage über die DUK verwendet, die pünktlich zum Rentenbeginn mit gleichbleibenden Beiträgen durch das umgewandelte Guthaben ausfinanziert ist.

Und: Bei Fälligkeit der Zusage kann eine Kapitalwahloption genutzt werden.
Ausführliche Beschreibungen und Erklärungen zum DUK:TantiemenModell finden Sie auf unserer Webseite.

Optionen bei Rentenbeginn:

Möglichkeit 1: Firmenfinanzierte Zusage über die DUK
Es wurde bereits bei Einrichtung des Zeitwertkontos bestimmt, dass ein zum Rentenbeginn vorhandenes Zeitwertkontoguthaben zwingend in eine betriebliche Altersversorgung überführt wird:
Dann erteilt die GmbH eine firmenfinanzierte Zusage über die DUK, welche ab dem Folgemonat fällig wird und die durch eine sofort beginnende Rentenversicherung ausfinanziert wird.

Möglichkeit 2: Zusage aus Entgeltumwandlung über die DUK einrichten
Es ist kein Verwendungszweck für das zum Rentenbeginn noch vorhandene Zeitwertkontoguthaben definiert:
Dann wird das Guthaben in Form einer Gehalts-Sonderzahlung an die Geschäftsführerin bzw. den Geschäftsführer fällig. In diesen Fällen erteilt die GmbH eine aus Entgeltumwandlung in Höhe der Sonderzahlung heraus finanzierte Zusage über die DUK, welche ab dem Folgemonat fällig wird und welche ebenfalls durch eine sofort beginnende Rentenversicherung ausfinanziert wird.
Gut zu wissen: Da es sich in den Fällen der Entgeltumwandlung stets um eine Umwandlung von der Höhe nach angemessenem Entgelt handelt, ist ebenfalls sicher gestellt, 

  1. dass die Höhe der Zusage steuerlich angemessen ist (BMF-Schreiben VB2-S2176-13/04 vom 3.11.2004, Randziffer 18) und
  2. dass der Erdienungszeitraum steuerlich anerkannt wird (BFH-Urteil IR89/15 vom 7.3.2018) – auch bei einer Entgeltumwandlung zugunsten einer sofort fällig werdenden Zusage.

Nebeneffekt: Beraterinnen und Berater, die auf diese Möglichkeiten aufmerksam machen, profilieren sich und zeigen eine hohe Beratungskompetenz. ­ ­ ­ ­ ­ ­

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder bei Wünschen zu diesem Thema herzlich gern an Andreas Olm unter
a.olm@deutsche-ukasse.de oder 040-696 355 511.

Wir freuen uns auf den Austausch!