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faqs Vorteile & Besonderheiten

Welche Vorteile kann eine Entgeltumwandlung über die DUK im Vergleich zu privater Altersversorgung bieten?

Die Vorteile der Entgeltumwandlung über die DUK im Vergleich zu „privater Altersvorsorge“ liegen im Wesentlichen in der nachgelagerten Besteuerung und lassen sich in zwei Bereiche einteilen:

  1. Stundungseffekt: Steuern, die in dem Monat der Entgeltumwandlung fällig gewesen wären, werden bis zum Rentenbeginn gestundet und stattdessen über die DUK in Rückdeckungsversicherungen „angelegt“. 
  2. Reduktion der Steuerbelastung: Bei der Entgeltumwandlung „tauscht“ die Versorgungsanwärterin bzw. der Versorgungsanwärter die Spitzensteuerbelastung „von Heute“ gegen Durchschnittssteuern in der Rentenphase ein. Wie geht das?
  • Die umgewandelten Entgelte reduzieren den Bruttolohn „oben“ und hätten dem individuellen Spitzensteuersatz unterlegen (Stichwort: Steuerprogression).
  • Stattdessen fallen bei der Besteuerung der Betriebsrente über die DUK lediglich Durchschnittssteuern an, denn die Betriebsrente wird in der Rentenphase gleichberechtigt mit den anderen Einkunftsarten betrachtet – ein lukrativer Tausch!

Durch diese beiden Effekte wird regelmäßig bei gleicher Nettobelastung in der Ansparphase eine spürbar höhere Altersversorgung erreicht.

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faqs Vorteile & Besonderheiten

Für welche Zielgruppen eignet sich eine Versorgungszusage über die DUK besonders?

Für Unternehmen, die

  • keine Rückstellungen bilden können oder wollen.
  • ihre Leistungen an eine Eigenbeteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter binden wollen (z.B. Direktversicherung aus Entgeltumwandlung, Zuschuss über die DUK).
  • das betriebsfremde Risiko und den Verwaltungsaufwand einer Versorgungszusage auslagern wollen.
  • Zusagen vollständig periodengerecht und komplett steuerwirksam ausfinanzieren wollen.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Für Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und –Geschäftsführer sowie Vorstandsmitglieder.*

Für Selbständige und freiberuflich tätige Personen, siehe „Unter welchen Umständen dürfen selbständige und freiberuflich tätige Personen eine Zusage über die DUK erhalten?

Und:

  • Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die oberhalb der Potentiale nach §3 Nr. 63 EStG* mit Hilfe der Entgeltumwandlung eine Versorgung ausfinanzieren möchten und denen dies seitens des Unternehmens ermöglicht wird (Stichwort: „2 x 4 %“).

*Über die DUK gibt es steuerlich keine Begrenzung in der Entgeltumwandlung, während die steuerlich geförderte Entgeltumwandlung für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gemäß § 3 Nr. 63 EStG auf 8% der Renten BBG pro Jahr begrenzt ist.