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Neues bei der DUK News

Alle Jahre wieder …die PSV-Erfassungsbogen sind auszufüllen

Der Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSV) hat in den letzten Wochen die Erhebungsbögen versandt und die Trägerunternehmen aufgefordert, diesen bis zum 30. September ausgefüllt zurückzusenden. Auf Basis der Angaben ermittelt der PSV den von den Trägerunternehmen am Jahresende an den PSV zu zahlenden Beitrag.

Hierzu benötigen die Trägerunternehmen den Wert über die Höhe der vom PSV zu besichernden Anwartschaft(en), um ihn in den Erhebungsbogen einzutragen.
Diesen stellen wir den Trägerunternehmen jährlich etwa um diese Zeit im Rahmen einer PSV-Kurzbescheinigung zur Verfügung.

PSV-Kurzbescheinigungen von DUK und DPF stehen im Firmen-Portal zum Download zur Verfügung

Aktuell informieren wir die Trägerunternehmen per E-Mail oder Brief darüber, dass die PSV-Kurzbescheinigung im geschützten Bereich des Firmen-Portals zum Download zur Verfügung steht.
In diesem Zusammenhang wenden sich die Trägerunternehmen regelmäßig an ihre Vermittlerinnen und Vermittler und bitten um Unterstützung. Deswegen hier noch einmal die Vorgehensweise.

Wie geht das?

Zum Download der PSV-Kurzbescheinigung loggen sich die Unternehmen unter Deutsche Unterstützungskasse mit ihren Zugangsdaten ein oder registrieren sich unter DUK:Portal – Registrierung für das Firmen-Portal, um dann die PSV-Kurzbescheinigung herunterzuladen.

Das Dokument, das den Trägerunternehmen zum Download zur Verfügung steht, besteht aus einem Anschreiben mit allen relevanten Informationen zum Ausfüllen des Erhebungsbogens und dem PSV-Kurzbescheinigungsnachweis.
Wir informieren die Trägerunternehmen in dem Anschreiben unter anderem auch darüber, dass die Meldung unter Eingabe ihrer Betriebsnummer und des Zugangscodes, den der PSV jährlich gegen Ende des ersten Quartals versendet, auch online auf PSVaG in der Rubrik „Online-Formulare/Erhebungsbogen zur Mitteilung der Beitragsbemessungsgrundlage“ erfolgen kann – der Online-Anmeldeprozess ist schnell, intuitiv, hervorragend erklärt und eindeutig empfehlenswert.
Nach Rücksendung des Erhebungsbogens bzw. der Online-Meldung wird der PSV etwa Mitte November den Beitragsbescheid an die Trägerunternehmen versenden.

Bei Fragen rund um den PSV empfehlen wir darüber hinaus unsere FAQs sowie den Bereich „Merkblätter“ auf der Website des PSV (PSVaG ) und selbstverständlich stehen auch wir Ihnen zu Fragen rund um das Thema PSV jederzeit gern zur Verfügung.

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Neues bei der DUK News

Die Wertstandsmitteilungen von DUK und DPF stehen ab sofort im Firmen-Portal zum Download zur Verfügung – inklusive prognostizierter Werte

Die Wertstandsmitteilungen für die Zusagen, die über die Unterstützungskassen Deutsche Unterstützungskasse e.V. und Deutscher Pensionsfonds e.V. durchgeführt werden, stehen für die Trägerunternehmen zum Download im Firmen-Portal der DUK zur Verfügung. Entsprechende Benachrichtigungen werden in den nächsten Tagen an die Trägerunternehmen versandt.

Zum Erhalt der Übersichten loggen sich die Unternehmen unter Deutsche Unterstützungskasse mit ihren Zugangsdaten ein oder können sich dort für das Firmen-Portal registrieren und die Informationen dann herunterladen.
Für alle Zusagen werden dabei in einer Art Konto-Auszug die Werte pro Versorgungsanwärterin bzw. Versorgungsanwärter in übersichtlicher Form zusammengefasst. Folgende Werte haben wir für die Rückdeckungsversicherungen, die zum Ausfinanzieren der Zusagen verwaltet werden, abgefordert:

  • Vertragswert / Kassenvermögen: der Wert, den das Versicherungsunternehmen für den Rückdeckungsversicherungsvertrag in seiner Bilanz ausweist.
  • Garantierte Rente: der Wert der vom Versicherungsunternehmen garantierten Rente, wenn der aktuelle Beitrag bis zum Vertragsende geleistet wird.
  • Beitragsfreie Rente: der Wert der vom Versicherungsunternehmen garantierten Rente zum Vertragsende, wenn die Beitragszahlung nach dem 31.12. eingestellt würde.
  • Prognostizierte Rente: der Prognosewert für eine zum geplanten Rentenbeginn erreichbare Rente.
  • Zahlweise der Rente: die Zahlweise der Rente in der Leistungsphase.
  • Garantierte Kapitalabfindung: der Wert der vom Versicherungsunternehmen garantierten Kapitalabfindung, wenn der aktuelle Beitrag bis zum Vertragsende geleistet wird.
  • Beitragsfreie Kapitalabfindung: der Wert der vom Versicherungsunternehmen garantierten Kapitalabfindung zum Vertragsende, wenn die Beitragszahlung nach dem 31.12. eingestellt würde.
  • Prognostizierte Kapitalabfindung: der Prognosewert für eine zum geplanten Rentenbeginn erreichbare Kapitalabfindung.

Ein Wermutstropfen vorab: nur relativ wenige Versicherungsunternehmen haben uns die Werte zu den prognostizierten Renten bzw. Kapitalleistungen geliefert.
Aber: der Anfang ist gemacht und für die Folgejahre haben wir von der überwiegenden Zahl der Versicherungsunternehmen die Zusage, dass auch zu den prognostizierten Werten Daten geliefert werden.