Kategorien
FAQs PSV

Der PSV-Erfassungsbogen – wie fülle ich ihn aus?

Jedes Jahr versendet der Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSV) Erhebungsbögen versandt an die Trägerunternehmen und fordert diese auf, den Erhebungsbögen bis zum 30. September ausgefüllt an den PSV zurückzusenden oder die Daten online zu melden. Auf Basis der Angaben ermittelt der PSV dann den am Jahresende an den PSV zu zahlenden Beitrag.

Hierzu benötigen die Trägerunternehmen den Wert über die Höhe der vom PSV zu besichernden Anwartschaften, um ihn in den Erhebungsbogen einzutragen.
Dieser Wert kann der PSV-Kurzbescheinigung entnommen werden, die wir jährlich im Laufe des 2. Quartals für jedes Trägerunternehmen erzeugen, für das wir PSV-pflichtige Zusagen durchführen.

PSV-Kurzbescheinigungen stehen im Firmen-Portal zum Download zur Verfügung
Nach Erstellung der PSV-Kurzbescheinigungen informieren wir die Trägerunternehmen darüber, dass die PSV-Kurzbescheinigung im geschützten Bereich des Firmen-Portals zum Download zur Verfügung steht.

Wie kommen die Trägerunternehmen an die PSV-Kurzbescheinigung der DUK?
Zum Download der PSV-Kurzbescheinigung loggen sich die Unternehmen auf der Webseite der DUK über den Menü-Punkt „Login“ mit ihren Zugangsdaten ein oder registrieren sich unter DUK:Portal – Registrierung für das Firmen-Portal, um dann die PSV-Kurzbescheinigung herunterzuladen.

Das Dokument, das den Trägerunternehmen zum Download zur Verfügung steht, besteht aus einem Anschreiben mit allen relevanten Informationen zum Ausfüllen des Erhebungsbogens und dem PSV-Kurzbescheinigungsnachweis.

Wir informieren die Trägerunternehmen in dem Anschreiben unter anderem auch darüber, dass die Meldung unter Eingabe ihrer Betriebsnummer und des Zugangscodes, den der PSV jährlich gegen Ende des ersten Quartals versendet, auch direkt online auf der Webseite des PSV in der Rubrik „Online-Formulare/Erhebungsbogen zur Mitteilung der Beitragsbemessungsgrundlage“ erfolgen kann – der Online-Anmeldeprozess ist schnell, intuitiv, hervorragend erklärt und eindeutig empfehlenswert.
Nach Rücksendung des Erhebungsbogens bzw. der Online-Meldung wird der PSV etwa Mitte November den Beitragsbescheid an die Trägerunternehmen versenden.

Bei Fragen rund um den PSV empfehlen wir den Bereich „Merkblätter“ auf der Website des PSV, unsere FAQs und selbstverständlich stehen auch wir Ihnen zu Fragen rund um das Thema PSV jederzeit gern persönlich zur Verfügung.