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Neues bei der DUK News

Alle Jahre wieder …die PSV-Erfassungsbogen sind auszufüllen

Der Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSV) hat in den letzten Wochen die Erhebungsbögen versandt und die Trägerunternehmen aufgefordert, diesen bis zum 30. September ausgefüllt zurückzusenden. Auf Basis der Angaben ermittelt der PSV den von den Trägerunternehmen am Jahresende an den PSV zu zahlenden Beitrag.

Hierzu benötigen die Trägerunternehmen den Wert über die Höhe der vom PSV zu besichernden Anwartschaft(en), um ihn in den Erhebungsbogen einzutragen.
Diesen stellen wir den Trägerunternehmen jährlich etwa um diese Zeit im Rahmen einer PSV-Kurzbescheinigung zur Verfügung.

PSV-Kurzbescheinigungen von DUK und DPF stehen im Firmen-Portal zum Download zur Verfügung

Aktuell informieren wir die Trägerunternehmen per E-Mail oder Brief darüber, dass die PSV-Kurzbescheinigung im geschützten Bereich des Firmen-Portals zum Download zur Verfügung steht.
In diesem Zusammenhang wenden sich die Trägerunternehmen regelmäßig an ihre Vermittlerinnen und Vermittler und bitten um Unterstützung. Deswegen hier noch einmal die Vorgehensweise.

Wie geht das?

Zum Download der PSV-Kurzbescheinigung loggen sich die Unternehmen unter Deutsche Unterstützungskasse mit ihren Zugangsdaten ein oder registrieren sich unter DUK:Portal – Registrierung für das Firmen-Portal, um dann die PSV-Kurzbescheinigung herunterzuladen.

Das Dokument, das den Trägerunternehmen zum Download zur Verfügung steht, besteht aus einem Anschreiben mit allen relevanten Informationen zum Ausfüllen des Erhebungsbogens und dem PSV-Kurzbescheinigungsnachweis.
Wir informieren die Trägerunternehmen in dem Anschreiben unter anderem auch darüber, dass die Meldung unter Eingabe ihrer Betriebsnummer und des Zugangscodes, den der PSV jährlich gegen Ende des ersten Quartals versendet, auch online auf PSVaG in der Rubrik „Online-Formulare/Erhebungsbogen zur Mitteilung der Beitragsbemessungsgrundlage“ erfolgen kann – der Online-Anmeldeprozess ist schnell, intuitiv, hervorragend erklärt und eindeutig empfehlenswert.
Nach Rücksendung des Erhebungsbogens bzw. der Online-Meldung wird der PSV etwa Mitte November den Beitragsbescheid an die Trägerunternehmen versenden.

Bei Fragen rund um den PSV empfehlen wir darüber hinaus unsere FAQs sowie den Bereich „Merkblätter“ auf der Website des PSV (PSVaG ) und selbstverständlich stehen auch wir Ihnen zu Fragen rund um das Thema PSV jederzeit gern zur Verfügung.