Kategorien
News Praxis-Tipp

Zusagen innerhalb der Erdienungsfrist erhöhen –“Letzte Tankstelle vor der Autobahn!“

Jährliche Informationskampagne bei firmenfinanzierten Zusagen an beherrschende geschäftsführende Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter

Als Service für unsere Trägerunternehmen schreiben wir auch dieses Jahr alle 55-, 56- und 57-jährigen geschäftsführenden Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter mit firmenfinanzierten Versorgungen an und empfehlen, sich kurzfristig mit ihrem Maklerhaus und dem Steuerberatungsbüro zusammen zu setzen, sofern die Dotierung zur Finanzierung der Zusage über die DUK vor dem Rentenbeginn noch einmal erhöht werden soll.

Hintergrund:
Für geschäftsführende Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter mit firmenfinanzierten Versorgungen werden Erhöhungen an besondere Bedingungen geknüpft und eine dieser Bedingungen ist die sogenannte „Erdienbarkeit“.

Dabei versteht die Finanzverwaltung unter Erdienbarkeit die Zeitspanne von der Erhöhung der Zusage bis zur möglichen Inanspruchnahme der Altersleistung. Und diese Zeitspanne muss für den Personenkreis der geschäftsführenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter zehn Jahre betragen (vgl. hierzu R und H 38 der Körperschaftssteuerrichtlinie, KStR).

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die letztmögliche steuerlich begleitete Erhöhung der Unterstützungskassenversorgung spätestens in dem Jahr des 57. Geburtstags umgesetzt sein muss, sofern der Beginn der Altersrente für das Erreichen des 67. Lebensjahres zugesagt ist.

Mit der Informationskampagne möchten wir allen 55-, 56- und 57-jährigen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, die sich eine Anhebung ihres Versorgungsniveaus vorstellen können, den Impuls geben sich dieses Themas noch „kurz vor knapp“ anzunehmen.

Selbstverständlich werden wir die betreuenden Vermittlerinnen und Vermittler ebenfalls informieren. Auf diese Weise möchten wir helfen, eine möglichst fundierte und umfassende Beratung zu organisieren mit dem Ziel, eine adäquate Altersversorgung erreichen zu können.

Nicht zuletzt wünschen wir auch, dass sich dieser Impuls positiv auf das Geschäftsmodell der Vermittlerinnen und Vermittler, die mit uns zusammenarbeiten, auswirkt – und natürlich auch gern auf unseres 😉

Bei Fragen und Wünsche zur Informationskampagne steht Ihnen Herr Andreas Olm unter a.olm@deutsche-ukasse.de oder 040 – 696 355 511 gern zur Verfügung.

Praxis-Tipp für die Einrichtung neuer Zusagen über die DUK ­

­ Anders sieht es aus, wenn die Zusage an die beherrschende Geschäftsführerin bzw. den beherrschenden Geschäftsführer aus umgewandeltem Entgelt finanziert wird.
Dann ist eine Erhöhung der Zusage auch noch in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn steuerlich begleitet (gem. BFH-Urteil vom 07.03.2018, I R 89/15, BStBl II 2019, 70).

Nutzen Sie diesen Vorteil bei Ihrer Beratung und empfehlen die Entgeltumwandlung zur Finanzierung von Zusagen von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern – man wird es Ihnen spätestens in den letzten Jahren vor Rentenbeginn danken.

Und es gibt noch weitere Vorteile der Entgeltumwandlung, die wir in unseren FAQs unter der Frage “Warum sollte die Entgeltumwandlung über die DUK einer firmenfinanzierten Zusage vorgezogen werden?” zusammengefasst haben. ­

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder bei Wünschen ebenfalls herzlich gern an Herrn Andreas Olm unter a.olm@deutsche-ukasse.de oder 040-696 355 511 – wir freuen uns auf den Austausch!