| Darum geht es | Hier die Werte | |
| Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Rentenversicherung (Renten- BBG) | 8.450 Euro / Monat (101.400 Euro/Jahr) | |
| 4 % der Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Rentenversicherung West (Renten-BBG West) – Grundlage für die steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung | 338 Euro pro Monat (4.056 Euro/Jahr) | |
| Freibetrag Renten- und Kapitalleistungen. Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge fällig. Entspricht 1/20 der monatlichen Bezugsgröße der Renten- BBG) | 197,75 Euro/Monat | |
| Aktivrente (ab 2026): Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann steuerfrei hinzuverdienen. Voraussetzungen: Erreichen der Regelaltersgrenze, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. | 2.000 € pro Monat (24.000 €/Jahr) | |
| Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Grenze) | 603 Euro pro Monat (6.456 Euro/Jahr) | |
| Abfindungsgrenze gem. § 3 BetrAVG bei einseitiger Abfindung durch das Trägerunternehmen (1,5 % der monatlichen Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV ) | 59,33 Euro Rente bzw. 7.119 Euro Kapital | |
| Abfindungsgrenze gem. § 3 BetrAVG bei einvernhehmlicher Abfindung mit Zustimmung der Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiterin und Einzahlung in die GRV (2 % der monatlichen Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV ) | 79,10 Euro Rente bzw. 9.792 Euro Kapital | |
| Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV | 3.9555 Euro/Monat (47.460 Euro/Jahr) | |
| Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung | 6.450 Euro/Monat (77.400 Euro/Jahr) | |
| Beitragsbemessungsgrenze gesetzl. Kranken- und Pflegeversicherung (KV-BBG) | 5.812,50 Euro/Monat (69.750 Euro/Jahr) | |
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