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FAQs Sozialversicherungsrechtliche Themen

Wann fallen Sozialversicherungsbeiträge bei Zusagen über die DUK an?

In der nachfolgenden Tabelle ist aufgeführt, ob und in welcher Höhe Zuwendungen an die DUK mit Beiträgen zur Sozialversicherung bis zum Rentenbeginn bzw.in der Rentenbezugsphase belegt sind.

In der AnwartschaftsphaseIn der Rentenphase (gilt für alle Finanzierungsarten)
Bei firmenfinanzierten ZusagenDie Zuwendungen des Unternehmens an die DUK stellen keinen Zufluss zum Arbeitslohn dar und sind deshalb in keinem Fall sozialversicherungspflichtig.Grundsätzlich fallen auf alle Renten- und Kapitalleistungen* aus der DUK die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an.

Ausnahmen, also keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fallen an

• Bis 176,75 Euro pro Monat (Wert in 2024) fallen auf die Betriebsrente aus der DUK keinerlei Beiträge an (entspricht 1/20 der monatlichen Bezugsgröße West der Rentenversicherung).
• Für privat Krankenversicherte.
• Oberhalb eines Gesamteinkommens in der Rentenphase von 5.175 Euro monatlich bzw. 62.100 Euro jährlich (BBG-Wert in 2024).

* 120-tel Regelung: Auf Kapitalleistungen fallen Beiträge in Höhe von 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge 120 Monate (= 10 Jahre) lang an. Der Freibetrag von 176,75 Euro pro Monat gilt auch hier.
Bei EntgeltumwandlungGrundsätzlich fallen bei Entgeltumwandlung innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- bzw. Rentenversicherung Sozialversicherungsbeiträge an.

Ausnahmen, also keine Sozialversicherungsbeiträge fallen an:

• bei Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West (Renten BBG West), sprich: 302 Euro pro Monat bzw. 3.614 Euro im Jahr 2024.
• wenn oberhalb der Renten BBG Entgelt umgewandelt wird, sprich: oberhalb eines Bruttogehaltes von 7.550 Euro (Ost) bzw. von 7.450 Euro (West) im Jahr 2024.