Bemessungsgrenzen | West | Ost |
Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung (Renten BBG) | 7.550 Euro pro Monat(90.600 Euro pro Jahr) | 7.450 Euro pro Monat(89.400 Euro pro Jahr) |
4 % der Beitragsbemessungsgrenze gesetzlichen Rentenversicherung West (Renten BBG West) | 302 Euro pro Monat (3.624 Euro pro Jahr) | |
Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Grenze) | 520 Euro pro Monat (6.240 Euro pro Jahr) | |
Freibetrag Renten- und Kapitalleistungen (Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge fällig) | 176,75 Euro pro Monat | |
Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (KV BBG) | 5.175 Euro pro Monat (62.100 Euro pro Jahr) | |
Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV | 3.535 Euro pro Monat | 3.465 Euro pro Monat |
1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (bis zu dieser Höhe dürfen unverfallbare Ansprüche gem. § 3 BetrAVG abgefunden werden) | 35,35 Euro Rente/4.420 Euro Kapital | 34,65 Euro Rente/4.158 Euro Kapital |
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