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FAQs Sozialversicherungsrechtliche Themen

Beitragsbemessungsgrenzen und SV-Werte, die in 2024 für Zusagen über die DUK wichtig sind

BemessungsgrenzenWestOst
Beitragsbemessungsgrenze gesetzl. Renten- und Arbeitslosenversicherung (Renten- BBG)7.550 Euro/Monat (90.600 Euro/Jahr)7.450 Euro/Monat (89.400 Euro/Jahr)
4 % der Beitragsbemessungsgrenze gesetzl. Rentenversicherung West (Renten-BBG West)302 Euro pro Monat (3.624 Euro/Jahr)
Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Grenze)538 Euro pro Monat (6.456 Euro/Jahr)
Freibetrag Renten- und Kapitalleistungen (Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge fällig)176,75 Euro/Monat
Beitragsbemessungsgrenze gesetzl. Kranken- und Pflegeversicherung (KV–BBG)5.175 Euro/Monat (62.100 Euro/Jahr)
Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV3.535 Euro/Monat3.465 Euro/Monat
Abfindungsgrenze gem. § 3 BetrAVG
( bis 1 % der Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV dürfen unverfallbare Ansprüche abgefunden werden)
35,35 Euro Rente bzw. 4.420 Euro Kapital34,65 Euro Rente bzw. 4.158 Euro Kapital
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FAQs Sozialversicherungsrechtliche Themen

Wenn ich auf meine Betriebsrente den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen muss, lohnt sich Entgeltumwandlung dann überhaupt noch?

Um diese Fragen zu beantworten, möchten wir die Ersparnis von Sozialversichersicherungsbeiträgen in der Anwartschaftsphase vergleichen mit der Belastung in der Rentenphase (Leistungsphase).

Ersparnis in der Anwartschaftsphase

Bis zum Rentenbeginn „spart“ die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter bei Entgeltumwandlung innerhalb der Grenzen der Renten BBG bei jedem umgewandelten Euro:

– den halben Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (ca. 8%)
– den halben Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung (1,53%)
– den halben Beitragssatz zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (1,3%)
– den halben Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (9,3%)

Das ergibt in Summe eine Ersparnis von ca. 20% nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge pro umgewandelten Euro.

Folge: Stundungseffekt/Anschubfinanzierung – die Sozialversicherungsbeiträge, die in dem Monat der Entgeltumwandlung fällig gewesen wären, werden stattdessen bis zum Rentenbeginn über die DUK in Rückdeckungsversicherungen „angelegt“. 

Belastung in der Leistungsphase

VORAB:  bis 176,75 Euro pro Monat (Freibetrag in 2024) fallen keinerlei Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge an.

Erst oberhalb dieses Freibetrages fällt in der Rentenphase der volle Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, also aktuell eine Belastung von ca. 19% pro ausgezahltem Euro Betriebsrente an.

Ergebnis: Durch die Ersparnis und den Stundungseffekt während der Anwartschaftsphase kann sich – obwohl in der Rentenphase oberhalb des Freibetrages der volle Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfällt – Entgeltumwandlung lohnen.

Außerdem liegt ein großer Teil der Vorteilhaftigkeit bei der Entgeltumwandlung in der nachgelagerten Besteuerung – das sollte bei der Betrachtung nicht unberücksichtigt bleiben. (siehe hierzu auch „Welche grundsätzlichen Vorteile hat die eine Entgeltumwandlung über die DUK im Vergleich zu privater Altersversorgung?“).

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FAQs Sozialversicherungsrechtliche Themen

Wann fallen Sozialversicherungsbeiträge bei Zusagen über die DUK an?

In der nachfolgenden Tabelle ist aufgeführt, ob und in welcher Höhe Zuwendungen an die DUK mit Beiträgen zur Sozialversicherung bis zum Rentenbeginn bzw.in der Rentenbezugsphase belegt sind.

In der AnwartschaftsphaseIn der Rentenphase (gilt für alle Finanzierungsarten)
Bei firmenfinanzierten ZusagenDie Zuwendungen des Unternehmens an die DUK stellen keinen Zufluss zum Arbeitslohn dar und sind deshalb in keinem Fall sozialversicherungspflichtig.Grundsätzlich fallen auf alle Renten- und Kapitalleistungen* aus der DUK die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an.

Ausnahmen, also keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fallen an

• Bis 176,75 Euro pro Monat (Wert in 2024) fallen auf die Betriebsrente aus der DUK keinerlei Beiträge an (entspricht 1/20 der monatlichen Bezugsgröße West der Rentenversicherung).
• Für privat Krankenversicherte.
• Oberhalb eines Gesamteinkommens in der Rentenphase von 5.175 Euro monatlich bzw. 62.100 Euro jährlich (BBG-Wert in 2024).

* 120-tel Regelung: Auf Kapitalleistungen fallen Beiträge in Höhe von 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge 120 Monate (= 10 Jahre) lang an. Der Freibetrag von 176,75 Euro pro Monat gilt auch hier.
Bei EntgeltumwandlungGrundsätzlich fallen bei Entgeltumwandlung innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- bzw. Rentenversicherung Sozialversicherungsbeiträge an.

Ausnahmen, also keine Sozialversicherungsbeiträge fallen an:

• bei Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West (Renten BBG West), sprich: 302 Euro pro Monat bzw. 3.614 Euro im Jahr 2024.
• wenn oberhalb der Renten BBG Entgelt umgewandelt wird, sprich: oberhalb eines Bruttogehaltes von 7.550 Euro (Ost) bzw. von 7.450 Euro (West) im Jahr 2024.