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FAQs Sozialversicherungsrechtliche Themen

Wenn ich auf meine Betriebsrente den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen muss, lohnt sich Entgeltumwandlung dann überhaupt noch?

Um diese Fragen zu beantworten, möchten wir die Ersparnis von Sozialversichersicherungsbeiträgen in der Anwartschaftsphase vergleichen mit der Belastung in der Rentenphase (Leistungsphase).

Ersparnis in der Anwartschaftsphase

Bis zum Rentenbeginn „spart“ die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter bei Entgeltumwandlung innerhalb der Grenzen der Renten BBG bei jedem umgewandelten Euro:

– den halben Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (ca. 8%)
– den halben Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung (1,53%)
– den halben Beitragssatz zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (1,3%)
– den halben Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (9,3%)

Das ergibt in Summe eine Ersparnis von ca. 20% nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge pro umgewandelten Euro.

Folge: Stundungseffekt/Anschubfinanzierung – die Sozialversicherungsbeiträge, die in dem Monat der Entgeltumwandlung fällig gewesen wären, werden stattdessen bis zum Rentenbeginn über die DUK in Rückdeckungsversicherungen „angelegt“. 

Belastung in der Leistungsphase

VORAB:  bis 176,75 Euro pro Monat (Freibetrag in 2024) fallen keinerlei Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge an.

Erst oberhalb dieses Freibetrages fällt in der Rentenphase der volle Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, also aktuell eine Belastung von ca. 19% pro ausgezahltem Euro Betriebsrente an.

Ergebnis: Durch die Ersparnis und den Stundungseffekt während der Anwartschaftsphase kann sich – obwohl in der Rentenphase oberhalb des Freibetrages der volle Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfällt – Entgeltumwandlung lohnen.

Außerdem liegt ein großer Teil der Vorteilhaftigkeit bei der Entgeltumwandlung in der nachgelagerten Besteuerung – das sollte bei der Betrachtung nicht unberücksichtigt bleiben. (siehe hierzu auch „Welche grundsätzlichen Vorteile hat die eine Entgeltumwandlung über die DUK im Vergleich zu privater Altersversorgung?“).