Für Unternehmen, die
- keine Rückstellungen bilden können oder wollen.
- ihre Leistungen an eine Eigenbeteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter binden wollen (matching-contribution Modell), z.B: in Höhe der Entgeltumwandlung erfolgt ein Zuschuss über die DUK.
- das betriebsfremde Risiko und den Verwaltungsaufwand einer Versorgungszusage auslagern wollen.
- Zusagen vollständig periodengerecht und komplett steuerwirksam ausfinanzieren wollen.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- mit höheren Einkommen und somit höherem Versorgungsbedarf.
- im zweiten Dienstverhältnis, siehe „Entgeltumwandlung im 2. Dienstverhältnis – das geht mit der DUK!“
- die nicht mehr viel Zeit bis zur Rente haben und noch keine bzw. nur ungenügende Altersvorsorge aufgebaut haben.*
Für Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und –Geschäftsführer sowie Vorstandsmitglieder.*
Für Selbständige und freiberuflich tätige Personen, siehe „Unter welchen Umständen dürfen selbständige und freiberuflich tätige Personen eine Zusage über die DUK erhalten?“
Und:
- Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die oberhalb der Potentiale nach §3 Nr. 63 EStG* mit Hilfe der Entgeltumwandlung eine Versorgung ausfinanzieren möchten und denen dies seitens des Unternehmens ermöglicht wird (Stichwort: „2 x 4 %“).
*Über die DUK gibt es steuerlich keine Begrenzung in der Entgeltumwandlung, während die steuerlich geförderte Entgeltumwandlung für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gemäß § 3 Nr. 63 EStG auf 8% der Renten BBG pro Jahr begrenzt ist.