Regelmäßig wird dieser Wunsch an uns herangetragen mit dem Ziel, dass eine bereits bestehende Rückdeckungsversicherung aus verständlichen Gründen weitergeführt werden soll.
Allerdings wird bei dieser Betrachtung völlig außer Acht gelassen, dass die Rückdeckungsversicherung nie für sich allein betrachtet werden kann. Sie ist lediglich das Finanzierungsinstrument für die Zusage und ist nur in Zusammenhang mit der Zusage, die sie ausfinanzieren soll, zu sehen.
Es MUSS also zuerst die Zusage verändert werden! Und erst die Änderung hat dann zur Folge, dass die Rückdeckungsversicherung entsprechend der Änderung anzupassen ist. Im Klartext heißt der oben beschriebene Wunsch nichts anderes als:
- die Dotierung der Versorgungszusage, die aus umgewandeltem Entgelt heraus ausfinanziert wird, wird eingestellt.
- es wird eine neue firmenfinanzierte Versorgungszusage über die DUK eingerichtet, die ebenfalls über die bereits bestehende Rückdeckungsversicherung ausfinanziert werden soll.
Antwort 1: Es ist also nicht möglich, die Art der Finanzierung in der Zusage selbst zu ändern. Im Ergebnis werden dann über die DUK zwei Zusagen mit ein und derselben Rückdeckungsversicherung ausfinanziert (eine ruhende und eine aktive). Das kann im weiteren Verlauf zu vielschichtigen Verwerfungen führen (Wertstandsmitteilung, PSV-Berechnung, Wechsel zu einem anderen Unternehmen, etc.).
Unsere Empfehlung:
- Wenn das vordringliche Ziel die Weiterführung der Rückdeckungsversicherung ist, sollten Maßnahmen zum Erhalt der bestehenden Zusage ergriffen werden, z. B. eine Anpassung des Gehaltes.
- Wenn das vordringliche Ziel darin besteht, eine andere Art der Finanzierung zu wählen, dann sollte für die neu zu erteilende Zusage auch eine eigene Rückdeckungsversicherung begründet werden.
Antwort 2: Sofern aber trotz Kenntnis der möglichen Auswirkungen dieser Vorgehensweise gewünscht wird, dass zwei Zusagen mit ein und derselben Rückdeckungsversicherung ausfinanziert werden sollen, dann empfehlen wir dringend eine ergänzende Vereinbarung zu treffen, in der beide Parteien ausdrücklich bestätigen, dass auf diese Weise verfahren werden soll.
Hier ein Formulierungsvorschlag am Beispiel eines gewünschten „Wechsels“ der Finanzierungsart von Entgeltumwandlung in Firmenfinanzierung, der selbstverständlich noch juristisch zu überprüfen ist:
„Beide Parteien wünschen ausdrücklich, dass die aus umgewandeltem Entgelt heraus finanzierte Versorgungszusage vom xx.xx.xxxx ab dem xx.xx.xxxx nicht mehr dotiert wird und die Rückdeckungsversicherung des Versicherers XXXXXXXXX mit der Versicherungsscheinnummer xxxxxxx ebenfalls zur Ausfinanzierung der für die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter VORNAME NAME neu eingerichteten betrieblichen Altersversorgung gemäß der beigefügten Versorgungsvereinbarung (Vereinbarung einer firmenfinanzierten Versorgungszusage über die DUK) vom xx.xx.xxxx verwendet wird.“