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Allgemeines & Grundlagen faqs

Wie wirken sich Elternzeit oder längere Krankheit aus?

Wenn das Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit oder längerer Krankheit des Versorgungsanwärters bzw. der Versorgungsanwärterin ruht, dann ruht auch die Dotierung der Versorgungszusage (s. Ziffer 6 „Ruhendes Arbeitsverhältnis“ des Leistungsplans der DUK).

Für diese Zeiträume wird die Rückdeckungsversicherung „beitragsfrei“ gestellt, sofern die dafür erforderliche Mindestleistung erreicht wird.

Nach der Elternzeit bzw. nach der Genesung wird die Dotierung der Zusage wieder aufgenommen und die beitragsfreie Rückdeckungsversicherung wieder aktiviert. Wenn der Versicherer der Aktivierung nicht zustimmt, begründet die DUK eine neue Rückdeckungsversicherung.