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Allgemeines & Grundlagen faqs

Was passiert, wenn eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet?

Unverfallbare Anwartschaften der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters bleiben bei Ausscheiden aus dem Unternehmen in der Höhe bestehen, wie sie durch die bis zum Ausscheiden gezahlten Beiträge finanziert sind (s. Frage „Was bedeutet Unverfallbarkeit?“).

Die Rückdeckungsversicherung wird dann von der DUK beitragsfrei gestellt. Sprich: die Zusage reduziert sich auf die Höhe der garantierten Werte in der Rückdeckungsversicherung, wie sie durch die bis zum Ausscheiden gezahlten Beiträge ausfinanziert ist.

UND: Sämtliche Wertentwicklungen und Überschüsse in der Rückdeckungsversicherung erhöhen die Versorgungszusage bis zum Rentenbeginn.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass ein Unternehmen, zu dem die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter wechselt, die Versorgungszusage übernimmt. Dann kann die Zusage in der geplanten Form weitergeführt werden (s. Frage „Kann die Versorgung der DUK durch ein neues Unternehmen fortgeführt werden?“).

Bei verfallbaren Anwartschaften kann das Trägerunternehmen bestimmen, dass

  • das Guthaben aus den Rückdeckungsversicherungen zur Dotierung für andere bestehende Zusagen verwendet werden soll,
  • die Anwartschaften der ausgeschiedenen Mitarbeiterin bzw. dem ausgeschiedenen Mitarbeiter erhalten bleiben sollen.