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faqs Vorteile & Besonderheiten

Welche Vorteile bietet die DUK für die Personalgewinnung/-bindung im Vergleich zu einer Direktversicherung?

Situation: Seit einigen Jahren übersteigt die Nachfrage nach Arbeitskräften in vielen Branchen deutlich das Angebot. Und zwar völlig unabhängig davon, ob es um die Besetzung einer Position auf sachbearbeitender, gruppenleitender und abteilungsleitender Ebene oder die Position einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers oder eines Vorstandsmitglieds handelt.

Zahlreiche Studien und Umfragen belegen, dass eine vom Unternehmen finanzierte betriebliche Altersversorgung den höchsten Stellenwert bei der Personalgewinnung hat bzw. das beste Personal-Bindungsinstrument darstellt.

Als Reaktion darauf finanzieren immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt eine Betriebsrente, um sie an das Unternehmen zu binden oder für das Unternehmen zu gewinnen.

ABER: finanziert das Unternehmen eine Betriebsrente über den Durchführungsweg Direktversicherung, dann reduziert jeder gezahlte Euro den Spielraum, der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geförderte* Entgeltumwandlung zur Verfügung steht. 

Folge: auf diese Weise „verpuffen“ Teile der Investition in die Betriebsrente.

Lösung aus unserer Sicht: DUK neben der Direktversicherung als zweiten Durchführungsweg im Unternehmen einführen

Wird die Betriebsrente stattdessen über die DUK finanziert, behalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den vollen Umfang der Förderung für eine eigene Entgeltumwandlung. 

Dieser Vorteil für die Personalgewinnung und -bindung sind für Unternehmen regelmäßig so gewichtig, dass die DUK-Gebühren und PSV-Beiträge sowie das Risiko, dass die Zusage bei Dienstaustritt beim Trägerunternehmen verbleibt, eine untergeordnete Rolle spielen.

Und mit dem Konzept DUK:FirmenRente können Unternehmen die betriebliche Altersversorgung zur Personalbindung und Personalgewinnung nutzen, ohne dass zukünftige wirtschaftliche Engpässe einen Einfluss auf die Finanzierung der Zusage haben können.

*bis 302 Euro pro Monat bzw. 3.624 Euro im Jahr werden bei Entgeltumwandlung über die Direktversicherung weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge fällig (4 % der Renten BBG).