Unsere Empfehlung lautet als Fälligkeit für eine Zusage über die DUK generell das Regelrenteneintrittsalter anzusetzen.
Das Regelrenteneintrittsalter liegt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahr, wobei für Menschen ab dem Geburtsjahr 1964 das Erreichen des 67. Lebensjahres als Regelrenteneintrittsalter gilt.
Und im System der DUK wird die Fälligkeit der Zusage durch die Ausgestaltung der Rückdeckungsversicherung bestimmt – das ist eine der Besonderheiten des Leistungsplans der DUK:
Die Art, die Höhe und die Fälligkeit der Versorgungsleistungen – soweit sie nicht durch den Leistungsplan geregelt sind – entspricht den Leistungen, die sich aus der auf das Leben der Versorgungsanwärterin bzw. des Versorgungsanwärters abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung ergeben …
Ziffer 3.3. des Leistungsplans der DUK
Praxistipp:
Die Fälligkeit der Rückdeckungsversicherung, die die DUK begründen soll. wird auf das Regelrenteneintrittsalter gesetzt und eine „Auflösungsoption“ sowie eine „Verlängerungsoption“ von jeweils z.B. 5 Jahren vereinbart.
Endet das Arbeitsleben früher – vor dem 67. und nach dem 62. Lebensjahr – ist auch die Zusage „fällig“ (s. Leistungsplan der DUK, Ziffer 8 „Vorgezogene Altersleistung“). Und weil in der Rückdeckungsversicherung die Auflösungsoption vereinbart wurde, kommt es bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme zu keinen zusätzlichen Abzügen.
Umgekehrt ist es in der Regel aufwendiger – in einigen Fällen sogar unmöglich, Stichwort „Erdienbarkeit bei firmenfinanzierten Zusagen“ – eine auf das z.B. Endalter 65 vereinbarte Rückdeckungsversicherung für den Fall zu verlängern, dass der Rentenbeginn sich nach hinten verschiebt.
Und dann ist die Leistung fällig, ob man wiil oder nicht.
Und für den Fall, dass das Dienstverhältnis über das 67. Lebensjahr hinaus, z.B. bis zum 70. Lebensjahr, bestehen soll, gilt gemäß Ziffer 3.3. durch das „Ziehen“ der Verlängerungsoption in der Rückdeckungsversicherung automatisch als Fälligkeit der Zusage das Erreichen des 70. Lebensjahres als vereinbart.
Ergebnis:
Auf diese Weise wird ein Maximum an Flexibilität ermöglicht, denn: Wer weiß heute schon genau, wann das Berufsleben endet?