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Auf welches Endalter sollte eine Versorgungszusage über die DUK abzielen?

Das Endalter für die Versorgung über die DUK sollte generell auf das individuelle Regelrenteneintrittsalter gesetzt werden. Das Regelrenteneintrittsalter liegt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahr, wobei für Menschen ab dem Geburtsjahr 1964 das Erreichen des 67. Lebensjahres als Regelrenteneintrittsalter gilt.

Praxistipp:

Endet das Arbeitsleben früher – vor dem 67. und nach dem 62. Lebensjahr – kann die Versorgung ebenfalls mit den entsprechenden Abstrichen zu diesem früheren Zeitpunkt beginnen (s. Leistungsplan der DUK, Ziffer 8 „Vorgezogene Altersleistung“). Viele Rückdeckungsversicherungen kennen hierfür eine sogenannte „Auflösungsoption“.

Umgekehrt ist es in der Regel aufwendiger – in einigen Fällen sogar unmöglich – eine auf das z.B. Endalter 63 vereinbarte Versorgung für den Fall zu verlängern, dass der Rentenbeginn sich nach hinten verschiebt.

Und für den Fall, dass das Arbeitsleben über das 67. Lebensjahr hinaus (z.B. auf das 70. Lebensjahr) verlängert werden soll, empfehlen wir eine „Verlängerungsoption“ in der Rückdeckungsversicherung zu vereinbaren. Sofern das der Fall ist, gilt gemäß Ziffer 3.3. des Leistungsplans auch die Verlängerungsoption der Zusage als vereinbart.