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FAQs PSV

Erstanmeldung für Zusagen über die DUK beim PSV – wie geht das?

Alle Zusagen über die DUK sind insolvenzpflichtig und innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Insolvenzpflicht durch das Unternehmen dem PSV mitzuteilen.

Insolvenz- und somit Meldepflicht besteht, sobald eine Anwartschaft unverfallbar geworden ist. Firmenfinanzierte Zusagen sind demnach 3 Jahre nach Erteilung insolvenzpflichtig, Zusagen die aus Entgeltumwandlung heraus finanziert werden, sind sofort zu melden.

Mit Erteilung der Zusagen sendet die DUK dem Trägerunternehmen ein Begrüßungsschreiben, in welchem über die Meldepflicht beim PSV informiert wird. Dabei wird empfohlen das Online-Anmeldeformular unter https://www.psvag.de/mitglieder-beitrag/anmeldung.html zu nutzen.

Der Online-Anmeldeprozess ist schnell, intuitiv und hervorragend erklärt.

Praxis-Tipp bei der Anmeldung von firmenfinanzierten Zusagen:

Ersparen Sie sich die „Wiedervorlage“ und warten Sie nicht 3 Jahre bis zu Meldung, melden Sie die erteilte Zusage sofort an. Sie können nämlich bei der Anmeldung das in der Zukunft liegende Datum der Insolvenzpflicht mitteilen.